Überlegungen zu Änderungen der Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinen Überlegungen zu Änderungen im Bereich der Erwerbsminderungsrente, die Zurechnungszeit nach § 59 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch parallel zu der Anhebung der Regelaltersgrenze zu verlängern, obwohl die Bundesregierung bislang bestritten hat, dass sich aus der An-<br /> hebung der Regelaltersgrenze ein Handlungsbedarf für Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten ergibt?