Überlassung von Flächen für eine Entlastungsstraße am Augsburger Hauptbahnhof durch die Deutsche Bahn und Finanzierung des Baus der Straßenbahnlinie 5
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist es zu erklären, dass die Deutsche Bahn AG (DB AG) in der Antwort auf meine Schriftliche Frage 61 auf Bundestagsdrucksache 17/12949 schreibt, dass die benötigten Flächen für eine Entlastungsstraße am Augsburger Hauptbahnhof bahnbetriebsnotwendig sind und nicht veräußert werden dürfen, gleichzeitig aber nach Angaben der Stadt Augsburg die DB AG plant, "Anlagen so zu verlegen, dass die Straße doch möglich wäre" (Augsburger Allgemeine vom 5. April 2013), und kann der Bau der Linie 5 auch noch durch Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden, wenn der Bau erst nach Fertigstellung des Bahnhoftunnels (2019) erfolgt?