Überlassung eines Grundstücks für den Neubau eines Zwischenlagers für hochradioaktive Brennelemente des Versuchskernkraftwerks AVR Jülich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die im Bereich des Bundesforschungsministeriums angesiedelte staatliche Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) laut einem Bericht des Nationalen Begleitgremiums (NBG) der ebenfalls staatlichen Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) im Jahr 2012 zunächst ein Grundstück für den möglichen Neubau eines Zwischenlagers für die hochradioaktiven AVR-Brennelement-Kugeln (AVR – Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH in Jülich) überlassen hatte und diese Überlassung des Grundstücks im November 2018 schließlich zurücknahm, nachdem die JEN erfolgreich Voruntersuchungen und ein Bodengutachten vorgelegt hatte, in denen gezeigt werden konnte, dass bislang fehlende Nachweise in Sachen Erdbebensicherheit erbracht werden könnten und damit die Möglichkeit zum Neubau eines Zwischenlagers vor Ort in Jülich statt Atomtransporten in die USA oder nach Ahaus deutlich verbessert würde (www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Kurzberichte/DE/Kurzbericht_26_Sitzung_19.02.2019.html;jsessionid=694D632A50B9D36918D82D88603D7187.1_cid331), und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass umgehend der JEN das Grundstück wieder zur Verfügung gestellt wird, um die Planungen für den Neubau eines Zwischenlagers als eine Option zur Herstellung einer sicheren Lagermöglichkeit für die AVR-Brennelemente zu beschleunigen?