Übergriffe auf Homosexuelle in Russland durch Rechtsradikale der Russischen Föderation
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet das Auswärtige Amt die Übergriffe auf Homosexuelle durch Rechtsradikale in der Russischen Föderation und die demonstrative Untätigkeit der russischen Strafverfolgungsorgane und Sicherheitsbehörden bezüglich dieser Straftaten hinsichtlich des Tatbestandes der nichtstaatlichen Verfolgung, und inwiefern sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der russischen Gesetzgebung (Gesetz gegen "Propaganda nichttraditioneller sexueller Beziehungen") und der Untätigkeit der russischen Behörden bei Straftaten zum Nachteil von Homosexuellen grundsätzlich ein Abschiebehindernis bei Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- oder Intersexuellen oder Transgendern aus der Russischen Föderation?