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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-288311

Übergriffe auf Bekleidungsgeschäfte des Modelabels "Thor Steinar" am 23. April 2022

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat, die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser oder der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof im Fall der länderübergreifenden konzertierten terroristischen Anschläge, Anschlagsversuche und Auskundschaftungen auf beziehungsweise von Bekleidungsgeschäften, die jeweils zeitgleich am Sonnabend, dem 23. April 2022, in den Städten Erfurt, Dresden, Berlin, Halle, Magdeburg und Schwerin stattfanden, wobei die Täter in Erfurt gemeinschaftlich einer Mitarbeiterin mit einem Schlagstock ins Gesicht geschlagen und ihr gesundheitsschädliche Substanzen ins Gesicht gesprüht haben (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/ video-linksextremisten-erfurt/), sodass nach meiner Auffassung ein dringender Tatverdacht der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung (§§ 223 Absatz 1, 224 Absätze 1 und 4 des Strafgesetzbuches) besteht, unternommen, und wenn ja, welche und zu welchem Ergebnis wurde jeweils gelangt?