Übergangsregelungen für die Soldatenversorgung nach § 92a des Soldatenversorgungsgesetzes
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die im § 92a des Soldatenversorgungsgesetzes enthaltene Ermächtigung zu Übergangsregelungen für die Soldatenversorgung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bis zum 31. Dezember 2009 umzusetzen?</span>