Übergangsfristen im Falle eines EU-weiten Verbots von Kunstrasengummigranulat
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird sich die Bundesregierung für den Fall eines jetzt von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) empfohlenen EU-weiten Verbotes von Kunstrasengummigranulat bei der EU dafür einsetzen, dass bestehende Kunstrasenbeläge mit dem Granulat bis zum Endnutzungszeitraum von in der Regel 15 Jahren genutzt und gepflegt werden dürfen? <br /> <br /> Für welche Übergangsfristen wird sich die Bundesregierung für den Fall eines jetzt von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) empfohlenen EU-weiten Verbotes von Kunstrasengummigranulat bei der EU einsetzen?