Übergabe der Akten der G-10 Maßnahme "Terzett" an den Generalbundesanwalt und an den 3. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden alle der im Bundesamt für Verfassungsschutz und beim Bundesministerium des Innern vorhandenen Aktenbestandteile der G10-Maßnahme "Terzett" an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof übergeben? <br /> <br /> Wurden alle der im Bundesamt für Verfassungsschutz, beim Bundesministerium des Innern und beim Generalbundesanwalt vorhandenen Aktenbestandteile der G10-Maßnahme "Terzett" an den 3. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages übergeben?