Überführung von Rücklagen für den Rückbau von Atomkraftwerken in eine öffentlich-rechtliche Stiftung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Meldung des Magazins "DER SPIEGEL" vom 12. Mai 2014, dass der Bundesregierung ein Vorschlag von E.ON. RWE und EnBW zur Unterbringung ihrer Atomausstiegsrücklagen in einer öffentlich-rechtlichen Stiftung für den Betrieb und Rückbau der deutschen Atomkraftwerke sowie für die Atommülllagerung vorliegt?<br /> <br /> Wenn ja, was beinhaltet der Vorschlag der genannten Unternehmen bezüglich des Aufgabenbereiches der vorgeschlagenen Stiftung und der künftigen Haftung für die Kosten des Atomausstieges und der Atommüllentsorgung (bitte aufschlüsseln nach Kapitalbeteiligung der jeweiligen Unternehmen und die ggf. vorgeschlagenen Änderungen der gesetzlichen Haftungsregelungen einzeln vermelden)?