Überführung bereits bestehender Eintragungen aus Wettbewerbsregistern der Länder durch das geplante Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist bei dem von der Bundesregierung geplanten Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (Handelsblatt Online vom 8. März 2017) vorgesehen, schon bestehende Eintragungen aus entsprechenden Wettbewerbsregistern der Bundesländer zu überführen, und wenn ja, wie ist mit Eintragungen zu verfahren, die erfolgt sind, weil bereits während der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel am Vorliegen einer schweren Verfehlung verblieben ist?