Überfällige Überprüfung zur Einsparung von Kohlendioxid laut Strommarktgesetz vorlegen
Erfüllung der Verpflichtungen der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie und Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gem. § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG: Rückkehr zur Rechtstreue durch unverzügliche Überpüfung zusätzlicher Einsparungen von Kohlendioxidemissionen durch die Stilllegung der stillzulegenden Braunkohlekraftwerke zur Gewährleistung des Klimaschutzes