Übereinstimmung des Arbeitnehmerüberlassungsrechts mit der EU-Leiharbeitsrichtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, dass das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsrecht der im November 2008 beschlossenen EU-Leiharbeitsrichtlinie nicht entgegensteht (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 40, Bundestagsdrucksache 17/1248) vor dem Hintergrund der von der IG Metall identifizierten Europarechtswidrigkeit der deutschen Leiharbeitsregulierung (vgl. „Neue Regeln für Leiharbeit fällig“, Süddeutsche Zeitung vom 11. März 2010), und welche Kriterien bzw. Maßgaben wurden für die entsprechende Prüfung durch die Bundesregierung herangezogen?