Übereinkunft mit der Flughafengesellschaft FBB zur Nutzung des Regierungsterminals des BER
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es eine vertraglich festgelegte Regelung zwischen dem Bund und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), die regelt, dass das Interims-Regierungsterminal nach seiner Fertigstellung direkt von der Bundesregierung anzumieten ist (vgl. DER TAGESSPIEGEL, 23. August 2018, "Stell dir vor, es ist BER …"), und wenn nicht, warum wurde eine solche vertraglich festgelegte Regelung nicht getroffen?