Übereinkommen des Europarates in Bezug auf die Manipulation von Sportwettbewerben
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Änderungen sind nach Auffassung der Bundesregierung im nationalen Recht notwendig, wenn das (von Deutschland bereits 2014 unterzeichnete) Übereinkommen des Europarates betreffend die Manipulation von Sportwettbewerben in Bezug auf Aspekte, die nicht materielles Strafrecht und nicht die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen betreffen (KOM(2017) 387 endg.; Ratsdok. 11723/17) sowie das Übereinkommen des Europarates betreffend die Manipulation von Sportwettbewerben in Bezug auf Aspekte, die materielles Strafrecht und die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen betreffen (KOM(2017) 386 endg.; Ratsdok. 11724/17) in Kraft treten, und welche Folgen werden diese Regelungen für die Bundesrepublik Deutschland darüber hinaus in wirtschaftlicher, finanzieller, sozialer und/oder ökologischer Hinsicht haben?<br /> <br /> Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Übereinkommen noch nicht unterzeichnet, und was unternimmt die Bundesregierung, damit die Übereinkommen möglichst bald in Kraft treten können?