Überbrückungsregelung für das überzahlte Arbeitslosengeld II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum verzichtet die Bundesregierung darauf, ähnlich wie im Vorjahr eine Überbrückungsregelung in die Arbeitslosengeld-II-/Sozialgeld-Verordnung zur Nichtanrechnung der aktuellen Kindergelderhöhung auf das Arbeitslosengeld II aufzunehmen, um Überzahlungen beim Arbeitslosengeld II und damit aufwändige Rückforderungen von den Arbeitsuchenden zu vermeiden, und beabsichtigt die Bundesregierung, bei ihrer Haltung zu bleiben, dass sie eine Überbrückungsregelung ablehnt?