Überbrückung der A 98 im Abschnitt 5
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu weiteren Verzögerungen bei der Überbrückung der A 98 im Abschnitt 5, nachdem der Bund lediglich eine Minimalplanung mit 79 m Überdeckelung vorgenommen hatte, die laut Regierungspräsidium Freiburg im Planfeststellungsverfahren als nicht genehmigungsfähig erachtet wird (https://www.badische-zeitung.de/autobahn-gmbh-erteilt-dem-langen-tunnel-bei-karsau-minseln-eine-absage--200299805.html), und wie bewertet die Bundesregierung die lokal präferierte 390 m lange Überdeckelung im Abschnitt 5 (ebd.)?