Überarbeitungsbedarf der Katastrophenschutzpläne und -empfehlungen vor dem Hintergrund der japanischen Atomkatastrophe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung im Lichte der lang anhaltenden Unfallabläufe der japanischen Atomkatastrophe der Auffassung, dass die deutschen Katastrophenschutzpläne und -empfehlungen, insbesondere die „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“, lang anhaltenden nuklearen Unfallabläufen noch ausreichend gerecht werden, und falls nein, welches Vorgehen plant die Bundesregierung für entsprechende Überarbeitungen sowohl auf Bundesebene als auch zusammen mit den Ländern (falls möglich, bitte mit Angabe zeitlicher Eckdaten)?