Überarbeitung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung angesichts der Ergebnisse der Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (Ausschussdrucksache 20(11)209 des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages), die feststellt, dass das Gesetz in seiner derzeitigen Form sowohl bei der zeitlichen Begrenzung der Leiharbeit (Stichwort Höchstüberlassungsdauer) als auch bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt (Stichwort Sprungbretteffekt) und bei der Gleichstellung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern beim Entgelt (Stichwort Equal Pay) die Ziele der Novelle von 2017 klar verfehlt, eine Überarbeitung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (bitte begründen)?