Überarbeitung der Voraussetzungen für eine Entwidmung von Eisenbahnstrecken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die Kriterien für die Verneinung eines langfristigen Verkehrsinteresses als Voraussetzung einer Entwidmung gemäß § 23 AEG vor dem Hintergrund der Verkehrswende und des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs als Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu überarbeiten, und wenn nein, warum nicht?