Überarbeitung der sogenannten "Anti-Extremismus-Erklärung" durch den sächsischen Staatsminister des Innern wegen verfassungsrechtlicher Bedenken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung des sächsischen Staatsministers des Innern Markus Ulbig, die vom Freistaat Sachsen den dortigen Demokratieinitiativen zur Unterzeichnung vorgelegte sogenannte Anti-Extremismus-Erklärung aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken zu überarbeiten, und plant die Bundesregierung ebenfalls eine Änderung ihrer bisher fast identischen sogenannten Anti-Extremismus-Erklärung im Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“?