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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-250142

Überarbeitung der Ausnahmeliste im Anhang XII der Verordnung über die einheitliche GMO

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung mit mir überein, dass es für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehbar ist, warum Kokosmilch und Erdnussbutter in dem Verzeichnis der Erzeugnisse gemäß Anhang XII Abschnitt III Nummer 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/ 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) als explizite Ausnahme aufgeführt werden, andere pflanzliche Lebensmittel wie etwa Mandelmilch oder Tofubutter jedoch nicht, und wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Überarbeitung der Ausnahmeliste einsetzen, um diese Liste mit dem Verbraucherverständnis in Einklang zu bringen?