Über- und Fehlversorgung in deutschen Krankenhäusern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ergebnisse des Gutachtens zur "Über- und Fehlversorgung in deutschen Krankenhäusern: Gründe und Reformoptionen" des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Gutachten_und_ Stellungnahmen/Ausgewaehlte_Texte/2018-06-19-Ueber-und-Fehlversorgung-Krankenh.pdf?__blob=publicationFile&v=3), und inwiefern will sie die dort geplanten Reformen umsetzen, wonach die Zuständigkeit der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser entweder ganz auf die Länder übertragen oder die Länder gesetzlich verpflichtet werden sollen, ihrer finanziellen Verantwortung für die Vorhaltung von Krankenhauskapazitäten konsequent nachzukommen und ein selektivvertragliches Versorgungsmanagement eingerichtet werden soll? <br /> <br /> Inwiefern teil die Bundesregierung meine Auffassung, dass diese Reformpläne die Länder unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich bedenklich benachteiligen werden?