Über- bzw. Unterschreitung der Mengenschwellenklassen gemäß Störfall-Verordnung bei Biogasanlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele der in Deutschland aktiven Anlagen zur Herstellung von Biogas fallen nach Kenntnis der Bundesregierung unter die untere oder obere Klasse der Mengenschwellen gemäß Störfall-Verordnung (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 12. BImSchV; bitte untere und obere Klasse getrennt ausweisen), und nach welcher laufenden Nummer in Anhang I der StöV wird diese Klassierung vorgenommen?