Türkische Beflaggung des Berliner Olympiastadions und rechtliche Regelungen
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Regelungen gelten in Deutschland für das Beflaggen von im öffentlichen Eigentum stehenden Bauwerken, und in welchem Umfang dürfen ausländische Staaten außerhalb von Botschafts- oder Residenzgebäuden Flaggenschmuck an solchen Gebäuden anbringen? </p> <p>War nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Zusammenhang die türkische Beflaggung des Berliner Olympiastadions genehmigungsbedürftig, und wenn ja, durch wen musste dies erfolgen? </p>