Trinkwasserreserven im Kreis Borken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Zuständigkeit bei der Trinkwassernotversorgung nach dem Wassersicher- stellungsgesetz (Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/4330) über die verfügbaren Reserven von Trinkwasser im Kreis Borken, und welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Notlagen wie sie derzeit in Vreden, Stadtlohn und Südlohn drohen (www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/trinkwasser-vreden-stadtlohn-suedlohn-100.html), durch Maß- nahmen der Amtshilfe (z. B. durch THW oder Bundeswehr) zu beseitigen?