Trinkwasserbelastung durch Unkrautbekämpfungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung Fälle von Bromacilbelastungen in der Trinkwasserversorgung, die nach meinen Informationen in selbstständigen Beweisverfahren auf jahrelange Unkrautbekämpfungsmaßnahmen durch die Deutsche Bundesbahn zurückgeführt werden konnten, vor dem Hintergrund des für die Wasserversorger entstandenen Aufwands zur Wasserreinigung in Millionenhöhen, und wer ist nach Ansicht der Bundesregierung für die Regulierung der entstandenen Schäden zuständig, das Bundeseisenbahnvermögen, die Deutsche Bahn AG als Rechtsnachfolger der Deutschen Bundesbahn oder Dritte?