Trilog-Verhandlungen über die EU-Barrierefreiheits-Richtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Abschluss der Trilog-Verhandlungen über die EU-Barrierefreiheits-Richtlinie (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen; KOM(2015) 615 endg.) zu rechnen, und an welchen Punkten sieht die Bundesregierung noch Verhandlungsbedarf?<br /> <br /> Wird sich die Bundesregierung in den weiteren Verhandlungen für eine Ausweitung des Anwendungsbereiches aussprechen, die über die allgemeine Ausrichtung des Rates vom Dezember 2017 hinausgeht (z. B. im Bereich des Tourismus), und wenn nein, warum nicht?