Treibstoffschnellablässe in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen der 16 seit Anfang des Jahres auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes veröffentlichten Fälle von Treibstoffschnellablass (Stand: 23. September 2021: www2.lba.de/data/fueldumping/fueldumping.pdf), bei denen zusammengenommen mindestens 320 Tonnen Kerosin abgelassen wurden und von denen RheinlandPfalz mit siebenfacher Nennung bei den Gebietsangaben am häufigsten betroffen war, ist der Ablass durch die Flugzeugführerin bzw. den Flugzeugführer nicht in dem von der Deutschen Flugsicherung GmbH zugewiesenen Gebiet erfolgt? <br /> <br /> Warum erfolgte der auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes veröffentlichte Fall von Treibstoffschnellablass vom 14. September 2021 (Stand: 23. September 2021: www2.lba.de/data/fueldumping/fueldumping.pdf) nach einem Start vom Flughafen Köln/Bonn "Konrad Adenauer" über dem südlichen Rheinland-Pfalz (s. DIE RHEINPFALZ vom 17. September 2021: "Siebenter Kerosin-Ablass")? <br /> <br /> Warum erfolgt bei denjenigen Fällen von Treibstoffschnellablass (TSA), bei denen in der Veröffentlichung auf der Internetseite des LuftfahrtBundesamtes Angaben zu Gründen oder zur Menge des abgelassenen Kerosins fehlen, wie alleine in diesem Jahr bei fünf der 16 dort veröffentlichten TSA (Stand: 23. September 2021: www2.lba.de/data/fueldumping/fueldumping.pdf), keine nachträgliche Ermittlung dieser fehlenden Informationen?