Transparenz und Aufklärung über den Funktionsumfang des zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung verwendeten Staatstrojaners der Firma DigiTask und bisheriger Einsatz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kann die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass nach dem Bericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages weder der Datenschutzbeauftragte selbst noch das Bundeskriminalamt (BKA) – in Ermangelung des Quellcodes des zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung verwendeten Staatstrojaners der Firma DigiTask GmbH – Sicherheit über den vollen Funktionsumfang der Software haben können, ausschließen, dass die Software Möglichkeiten zur heimlichen Überwachung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung enthält und somit verfassungswidrig eingesetzt werden kann, und wann wird die Bundesregierung hier – wie im Oktober 2011 von der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angekündigt – für „totale Transparenz und Aufklärung“ (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, dapd vom 10. Oktober 2011) sorgen?<br /> <br /> Wie oft haben das BKA oder, nach Kenntnis der Bundesregierung, Landespolizeibehörden den Staatstrojaner der DigiTask GmbH, bzw. veränderte oder darauf aufbauende Versionen, seit Oktober 2011 eingesetzt, und welche andere, von privaten Unternehmen entwickelte, datensensible Überwachungssoftware setzt das BKA ein, ohne im Besitz des Quellcodes zu sein?