Transparenz über Lebensmittelkontrollen herstellen
Änderung des LFGB hinsichtl. Möglichkeit zur Veröffentlichung behördlicher Kontrollergebnisse, Rechtsgrundlage für bundeseinheitliche Hygienekennzeichnung für Gaststätten und lebensmittelverarbeitende Betriebe (Hygienebarometer oder Smiley), rechtssichere Ausgestaltung der Informationspflicht der Behörden in § 40 1a LFGB, Verlängerung der Frist zur Löschung der veröffentlichten Informationen auf 12 Monate, verbrauchergerechte Ausgestaltung des Internetportals lebensmittelwarnung.de, Vergleichbarkeit der amtlichen Lebensmittelkontrollen