Transparenz schaffen - Verbindliches Register für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter einführen
Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Errichtung eines verbindlichen öffentlichen Registers für Interessenvertreter (Lobbyistenregister): Pflicht zur Registrierung, Inhalt bzw. Daten des Registers, Verhaltenskodex, kostenlose Einsichtnahme in das Register; Veröffentlichung des Registers durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Registrierung als Voraussetzung für den Zugang zu den Institutionen, Kennzeichnung der Mitwirkung von Lobbyisten bei Parlamentsvorlagen, Sanktionsmöglichkeiten, Evaluierung, entsprechende Anpassung der Regelungen der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung (...)"