Transparenz hinsichtlich der Datenübertragung bei der Nutzung von Tan-Apps für online-Überweisungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist sichergestellt, dass eine Verbraucherin/ein Verbraucher bei der Nutzung von Tan-Apps zur Authentifizierung und Bestätigung von Onlineüberweisungen immer weiß, wohin ihre/ seine Daten übertragen werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Apps nicht von den Banken selbst, sondern über google bzw. apple App-Stores heruntergeladen und aktualisiert werden (vgl. u. a. Postbank: www.postbank.de/privatkunden/bestsign-app.html), und wie hält die Bundesregierung diese Praxis für vereinbar mit der Anforderung der Zahlungsdiensterichtlinie, nach der für die Datenweitergabe eine "ausdrückliche Einwilligung" der Kunden vorgesehen ist?