Transparenz herstellen - Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters
Einbringung eines Gesetzentwurfs: Legaldefinition "Lobbyist", sanktionsbewehrte Eintragungspflicht sowie öffentliche und kostenfreie Zugänglichkeit, Detailvorgaben zu Umfang und Art der Eintragungen, Registerführung durch Ombudsman beim Bundestag; gleichberechtigte und gleichzeitige Zugänglichmachung von Gesetzentwürfen und Ausschluss externer Personen von deren unmittelbaren Erarbeitung, Unterrichtung betr. Einsatz aller nicht beim öffentlich Dienst beschäftigten Personen in der Bundesverwaltung; Anpassung der Geschäftsordnung des Bundestages an das vorgenannte Gesetz; Hinwirken auf EU und Bundesländer betr. Einführung eigener Lobbyistenregister