Transparenz bei Vergleichswebsites für Zahlungskonten
Vom BMF vorgelegter Diskussionsentwurf der Vergleichswebsitesverordnung (VglWebV) zu Zahlungskonten: Sektoruntersuchung "Vergleichsportale" durch das Bundeskartellamt, Nutzung der Ergebnisse, Verfügbarkeit aktueller Daten der Zahlungsdienstleister durch die zertifizierten Portale, Marktabdeckung, Provisionszahlungen an das Portal bei Vertragsabschluss, Verbraucherinformation betr. Vertragspartner, Provisionshöhe und sonstige Zahlungsflüsse, keine Vorzugsbehandlung von Vertragspartnern, Umgang mit Kundenbewertungen, Anwendbarkeit für andere Bereiche<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)