Transparenz bei Beraterverträgen im Rahmen des Reformprozesses der Bundesagentur für Arbeit (G-SIG: 16010134)
Beraterverträge der BA mit externen Unternehmensberatungen, Honorare, Vertragsverlängerungen und Erfolgsbilanzen, Stellenbesetzungen durch zuvor beratend tätige Mitarbeiter, Möglichkeit der Modernisierung der BA durch Einkauf externen Know-hows, aber ohne externe Mitarbeiter <p> </p>