Transparenz als verbindliches Grundprinzip in der öffentlich finanzierten Wissenschaft verankern
Bedingungen für die Bereitstellung öffentlicher Mittel für Forschungsprojekte: Darlegung von Zielen und Ergebnissen in allgemeinverständlicher Form, Information über Umfang und Dauer der öffentlichen Förderung sowie der beteiligten Kooperationspartner (Einbeziehung der Ressortforschung); gesetzliche Regelungen zur Veröffentlichung vertraglicher Kooperationen im Internet: Drittmittelgeber, Forschungsfeld, Projektlaufzeit, Förderumfang, Einfluss- und Verwertungsmöglichkeiten; verbindliche Handlungsrahmen für Kooperationen, Offenlegung aller Drittmittelprojekte sowie der Finanzierung bei Publikationen, Veröffentlichung der Nebentätigkeiten wissenschaftlichen Personals