Transfer von Flüchtlingen von Malta nach Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen waren die „Planungen“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für die Transfers von 65 Geflüchteten aus Malta, deren Übernahme die Bundesregierung zugesagt hatte, vorvergangene Woche lediglich „weit fortgeschritten“, aber nach vier Monaten nicht abgeschlossen (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 47, Plenarprotokoll 19/60), obwohl nach meiner Kenntnis andere Länder wie etwa Frankreich oder die Niederlande diese Transfers längst abgewickelt haben, während die für Deutschland bestimmten Geflüchteten, unter ihnen auch Jugendliche und Kinder, seitdem, nach meiner Kenntnis, in einer geschlossenen Abschiebehaftanstalt im Hafen von Valletta festgehalten werden, und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welcher rechtlichen Grundlage die Regierung in Malta das Ersuchen zur Übernahme der Asylsuchenden gestellt hat, wozu das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (womöglich anderslautend als Malta) Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung) anführt?