Trans-Gesundheitsversorgung in die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufnehmen
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Aufnahme der Gesundheitsversorgung von trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen in die Regelleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung, insbes. die Versorgung mit Hilfsmitteln, die konsensuelle medikamentöse u. chirurgische Behandlung sowie logopädische Stimmtherapie u. Epilation, Erarbeitung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Anhörung von Fach- und Interessenverbänden sowie Patientenvertretungen