Träger der Durchführung der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Schließen nach Auffassung der Bundesregierung die Regelungen zur Pflegeausbildung im Pflegeberufegesetz, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind, künftig psychiatrische Fachkrankenhäuser als Träger der Durchführung der praktischen Ausbildung in der "allgemeinen Akutpflege" nach § 8 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) aus (bitte begründen)?