Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Verzicht auf die Verhängung einer Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz an sensiblen Punkten in der Öffentlichkeit darauf zurückzuführen, dass keine ausreichende Bereitstellung solcher Produkte möglich ist, oder welche Gründe sind dafür ausschlaggebend, wenn die Bundesregierung selbst die Empfehlung des Robert Koch-Instituts bestätigt, dass durch das Tragen von Communitymasken das Risiko von Corona-Infektionen reduziert werden kann?