Tourismustrend "Gesundheitstourismus"; Nutzung entsprechender Angebote im Ausland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert die Bundesregierung „Gesundheitstourismus“ als neue touristische Erscheinungsform, und wie plant die Bundesregierung die bestehenden Heilbäder und Kurorte, die mit mehr als 30 Prozent Anteil an den Übernachtungen ein wesentlicher Faktor des Deutschlandtourismus sind, in der notwendigen Verbesserung ihrer Infrastruktur zu unterstützen, damit sie diesem neuen Tourismustrend entsprechende Angebote bieten können?<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den steigenden Anteil der Nutzung ausländischer gesundheitstouristischer Angebote, und wie hoch ist der Anteil der Kosten, die die gesetzlichen Krankenkassen für Mitglieder, die diese Auslandsangebote wahrnehmen, aufwenden müssen?