Tourismuspolitische Leitlinien in der 17. Legislaturperiode
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche der in der 16. Wahlperiode beschlossenen (neun) Tourismuspolitischen Leitlinien der Bundesregierung bleiben auch in der 17. Wahlperiode gültige Arbeitsgrundlage für die Bundesregierung, und in welcher Hinsicht sollen (siehe Koalitionsvertrag) alle bzw. einzelne Leitlinien „fortentwickelt“ werden?<br /> <br /> Was unternimmt die Bundesregierung mit Blick auf die am 8. Dezember 2009 vorgestellte Studie „Deutsche Kinder- und Jugendreisen 2008 – Aktuelle Daten zu Struktur und Volumen“ im Jahr 2010, um der in den Tourismuspolitischen Leitlinien der Bundesregierung formulierten Aufgabe „Ziel der Bundesregierung ist die Teilhabe aller Bevölkerungskreise am Tourismus. Auch Menschen mit gesundheitlichen, sozialen oder finanziellen Einschränkungen sollen reisen können.“ noch besser gerecht werden zu können?