Tötung des iranischen Generals Kassem Soleimanis
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass in offiziellen Stellungnahmen zur Ermordung des iranischen Generals Kassem Soleimanis durch eine US-Drohne am 3. Januar 2020 beispielsweise seitens den USA oder des Iran von einem bereits bestehenden „international armed conflict“ im Sinne des Artikels 3 der Genfer Konventionen ausgegangen wird (vgl. WD-Gutachten WD 2 – 3000 – 001/20), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die gezielte Tötung von General Kassem Soleimani nach meiner Auffassung offensichtlich die Kriterien eines „finalen Rettungsschusses“ erfüllt, also insoweit nicht als Verstoß gegen das Recht auf Leben aus Artikel 6 des VN-Zivilpakts erscheint, vor dem Hintergrund, dass nach den Einlassungen der US-Administration nicht deutlich erkennbar ist, warum die Tötung Kassem Soleimanis im Irak unbedingt notwendig gewesen sein soll, um eine akute Gefahr für das Leben von US-Amerikanern ultima ratio abzuwehren (WD-Gutachten WD 2 – 3000 – 001/20)?