Tierzuchtgesetz (G-SIG: 11020339)
<b>Inhalt:</b> Neuregelung des Tierzuchtrechts aufgrund zahlreicher Rechtsangleichungen in der EG; Einzelregelungen für den Bereich von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden: Angebot und Abgabe von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen, Durchführung von Leistungsprüfungen und Auswertung ihrer Ergebnisse, Sicherung der gewachsenen Zuchtstrukturen durch Anerkennung von Zuchtorganisationen, Besamungswesen, Embryonentransfer; Wegfall der staatlichen Körung als Voraussetzung für die Verwendung männlicher Zuchttiere zur Zucht. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Vitalität, Förderung der Erhaltung der genetischen Vielfalt, Sicherstellung bewährter Einrichtungen und Regelungen der Länder, Festschreibung des zur Übertragung von Eizellen und Embryonen berechtigten Personenkreises. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/Rechtsangleichung im Bereich des Tierzuchtrechts * Zuchtvieh/Neuregelung des Tierzuchtrechts * Rind/ Neuregelung des Tierzuchtrechts * Schwein/Neuregelung des Tierzuchtrechts * Schaf/Neuregelung des Tierzuchtrechts * Ziege/ Neuregelung des Tierzuchtrechts * Pferd/Neuregelung des Tierzuchtrechts * Besamung/Neuregelung durch Tierzuchtgesetz * Tierzucht/Regelung des Embryonenwesens im Tierzuchtbereich * Körung/ Wegfall durch Neufassung des Tierzuchtgesetzes