Ablösung des nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechenden Tierzuchtgesetzes aus dem Jahr 1949: Förderung der tierischen Erzeugung durch Erhalt und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere, Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der tierischen Erzeugung und der Qualität tierischer Erzeugnisse insbesondere durch Vereinfachung der Körbestimmungen, Klarstellung der Anforderungen an Züchtervereinigungen und Regelung der Durchführung von Zuchtprogrammen; <br /> <strong>Tierzuchtgesetz </strong>als §§ 1 bis 24, Außerkraftsetzung verschiedener Vorschriften, insbesondere des Tierzuchtgesetzes vom 7. Juli 1949, Übergangsvorschriften<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen