Tierheilpraktiker - Ein Gewerbe ohne bundesrechtliche Vorschriften (G-SIG: 16012183)
Befugnisse der Tierheilpraktiker, Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen, statistische Angaben zur Anzahl praktizierender Tierheilpraktiker und Tierheilpraktikerschulen, Verstöße gegen Tierschutz und Wettbewerbsrecht, Abgrenzung zu veterinärmedizinischen Berufen, Möglichkeit des Verbots der Tätigkeitsausübung als Tierheilpraktiker <p> </p>