Tierärztliche Versorgung von Diensthunden der Bundeswehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die tierärztliche Notfallversorgung für aktive und ausgediente Diensthunde der Bundeswehr zu gewährleisten, insbesondere angesichts der neuen Regelung, die den Besuch bei zivilen Tierärzten untersagt, im Widerspruch zu den Bestimmungen des bisherigen Pflegevertrages und Verfahrensweise?<br /> <br /> Findet eine Kosten-Nutzen-Abwägung der anfallenden Arbeitszeit/Fahrtkosten für eine Behandlung der aktiven Diensthunde und Diensthunde im Pflegevertrag an der Tierklink der Diensthundeschule gegenüber Behandlungskosten bei einem zivilen Tierarzt am Wohn- bzw. Dienstort insbesondere außerhalb der Rahmendienstzeit und am Wochenende statt?