Tieffluglärm (G-SIG: 10001669)
Reduzierung des Tieffluglärms durch den Einsatz von Flugsimulatoren, Verbot der Nachbrennerbenutzung, Umweltgefährdung durch Zusatztreibstoffe für den Nachbrenner, Einsatz entsprechender Erfassungsgeräte für Verstöße gegen die Mindestflughöhe und die Nichtbenutzung des Nachbrenners, Flugdichte über den Tieffluggebieten der Bundesrepublik Deutschland