Aufnahme verstärkter Verhandlungen der Bundesregierung mit den Alliierten zwecks unverzüglicher Einstellung ihrer Flüge unterhalb von 300 m über der Bundesrepublik, Anhebung der Mindestflughöhe auf 300 m, somit Verzicht auf gesonderte Nutzung der sieben Tieffluggebiete in der Bundesrepublik