Thesaurierungsbegünstigung für Unternehmen
Reform der Thesaurierungsbegünstigung zur Stärkung der Eigenkapitaldeckung des Mittelstands und damit besseren Bewältigung der finanziellen Herausforderungen in der Corona-Krise, Ausgestaltung analog zur Körperschaftsteuer, Möglichkeit der Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in Verbindung mit dem individuellen Einkommensteuersatz, Anpassung des Steuersatzes für thesaurierte Gewinne und Nachversteuerungsregelungen, Erleichterung von Unternehmensübernahmen